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Ausbildungskonzept
Präambel
Die Schulgemeinschaft des Gymnasiums am Mühlenberg – Europaschule – (im Folgenden GaM) hat ein zentrales Interesse daran, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) aufzunehmen, im Ausbildungsprozess Erfahrungen weiterzugeben und umgekehrt von den Ideen der LiV zu lernen. Der Austausch über Lehr- und Lernprozesse wird dabei von allen Beteiligten als eine Möglichkeit verstanden, die Schule weiterzuentwickeln. Daher übernimmt das gesamte Kollegium des GaM Verantwortung für die Ausbildung der LiV und ermöglicht ihnen unter anderem Hospitationen in seinem Unterricht. Umgekehrt nimmt auch die LiV die Möglichkeit wahr, bei verschiedenen Kolleginnen und Kollegen sowohl in den eigenen Fächern als auch fachfremd zu hospitieren.
1. Voraussetzungen
Die Bedarfsmeldung an das IQSH für eine LiV mit einer bestimmten Fächerkombination findet nach vorheriger Absprache mit geeigneten (d. h. zertifizierten, in der Zertifizierung befindlichen oder die Zertifizierung während der Ausbildung anstrebenden) Ausbildungslehrkräften (AL) statt. AL werden nach Beratung mit dem Ausbildungskoordinator (AK), dem öPR und den in Frage kommenden AL durch die Schulleitung ausgewählt und bestimmt.
Das GaM bildet in der Regel zeitgleich maximal drei LiV aus, die über verschiedene Semester verteilt sein sollten. Grundsätzlich kann und sollte in allen Fächern am GaM die Ausbildung von LiV erfolgen.
Zu Beginn der Ausbildung führen der AK, die AL und die LiV vorbereitende Gespräche. Dabei wird der LiV eine Informationsmappe mit wichtigen Hinweisen zur Schule und ihrer Organisation sowie fachspezifischen Besonderheiten übergeben. Die Fachschaften stellen dazu die für ihr Fach wichtigen Informationen zusammen.
2. Aufgaben der Ausbildungslehrkraft (AL)
Die Ausbildungslehrkraft
- bespricht vor Beginn der Ausbildung mit der Schulleitung (Schulleiter/in und Stellvertreter/in) sowie dem AK den Einsatz der LiV und die eigene Unterrichtsverteilung sowie die Kopplung für Hospitationen und angeleiteten Unterricht, um eine Ausbildung in allen Stufen zu gewährleisten. Die Planungen werden schriftlich festgehalten, können jedoch bei Problemen in der Umsetzung nach Absprache verändert werden.
- führt zu Beginn der Ausbildung ein Einführungsgespräch mit der LiV, um Informationen zur Schule und dem Fach (u. a. Bildungsstandards, Fachanforderungen, schulinternes Curriculum und weitere fachliche Vereinbarungen) zu vermitteln.
- führt zu Beginn der Ausbildung und nach einem Ausbildungssemester Orientierungsgespräche mit der LiV.
- leitet die LiV in allen Qualitätsdimensionen der Ausbildungsstandards an.
- unterstützt die LiV bei der mittel- und langfristigen Unterrichtsplanung auf Basis der Bildungsstandards, der Fachanforderungen sowie der schulinternen Fachcurricula.
- bereitet gemeinsam mit der LiV Unterrichtsstunden vor und gibt zum erteilten Unterricht im Hinblick auf die Qualitätsdimensionen der Ausbildungsstandards Rückmeldung an die LiV. Zu diesem Zweck hospitiert die AL mindestens eine Stunde wöchentlich bei der LiV. Dabei können jeweils verschiedene Beobachtungsschwerpunkte vereinbart werden. Die gemeinsame Vorbereitung von Unterrichtsstunden kann im Verlauf der Ausbildung im Einvernehmen zwischen AL und LiV reduziert werden.
- konzipiert gemeinsam mit der LiV die erste und bei Bedarf auch weitere Klassenarbeiten und Klausuren und begleitet deren Korrektur.
- unterstützt die LiV bei der Analyse und Bewältigung pädagogisch schwieriger Situationen sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Elterngesprächen und Elternabenden.
- berät die LiV bei der Auswahl des Themas für die Hausarbeit und - sollte sie in ihrem Fachbereich angesiedelt sein - bei deren Erstellung.
- unterstützt den AK bei der Vermittlung im Fall von Problemen zwischen der LiV und der Schulleitung und/oder Kolleginnen und Kollegen.
- nimmt teil an
- den Ausbildungsberatungen in ihrem Fach und der anschließenden Besprechung,
- der Unterrichtsstunde, welche die LiV im Rahmen eines Moduls am GaM erteilt, und der anschließenden Besprechung und
- den Prüfungen zum 2. Staatsexamen, sofern die LiV hierfür ihr Einverständnis erteilt. Die AL wird dafür von ihrem Unterricht freigestellt.
- tauscht sich mindestens einmal im Quartal mit der anderen AL aus.
- reflektiert am Ende der Ausbildung im Sinne eines Feedbacks an die Schule über die gesamte Ausbildungszeit mit AK und Schulleitung.
3. Aufgaben der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) (s. APVO § 7 Abs. 3-5)
Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst
- erteilt im Durchschnitt 10 Wochenstunden pro Semester eigenverantwortlich und kommt am Ende der Ausbildung auf insgesamt 30 Wochenstunden. Der Unterricht verteilt sich in beiden Fächern auf die Sekundarstufe I und II.
- erteilt je Fach eine Unterrichtseinheit angeleitet, dabei werden die Sekundarstufen gleichmäßig berücksichtigt.
- legt bei Hospitationen im eigenverantwortlichen sowie im angeleiteten Unterricht in Absprache mit der AL die Grobplanung der Unterrichtseinheit sowie ein Raster zur Stundenverlaufsplanung vor (Raster nach Vorgaben der Seminarleitung), ebenso Kopien der Materialien.
- begleitet Veranstaltungen im Rahmen von Lernen am anderen Ort, gestaltet z.B. Fachtage und begleitet in der Regel eine Klassen- oder Kursfahrt.
- hospitiert einmal pro Woche in jedem Fach für mindestens eine Unterrichtsstunde bei ihren AL.
- sollte bei anderen LiV und anderen Lehrkräften an der Schule (auch fachfremd) hospitieren, um einen Überblick über verschiedene Unterrichtsformen und -stile zu bekommen.
- übernimmt eine Pausenaufsicht pro Woche.
- erteilt nur im Ausnahmefall Vertretungsunterricht.
- nimmt im Rahmen des eigenverantwortlich erteilten Unterrichts an Klassen-, Zeugnis- und pädagogischen Konferenzen, Elternabenden sowie Elternsprechtagen teil. Darüber hinaus nimmt die LiV an Konferenzen und Gremien zur schulischen Mitbestimmung und Weiterentwicklung wie Dienstversammlungen, Lehrerkonferenzen, SE-Tagen und weiteren schulischen Veranstaltungen teil. Die Schule nimmt nach Möglichkeit darauf Rücksicht, dass schulische Veranstaltungen nicht auf einem Mittwoch (Modultag) liegen.
- übernimmt im mündlichen Abitur Aufsichten, besucht mündliche Abiturprüfungen und bekommt Einblick in die Erstellung von Prüfungsaufgaben zum mündlichen und schriftlichen Abitur.
- spricht nach Möglichkeit zu Beginn eines Halbjahres die von den Studienleitungen vorgesehenen Termine für die Ausbildungsberatungen ab (AL, AK, stellvertretende Schulleitung, Stundenplan)
- wird in Fachkonferenzarbeit in beiden Fächern eingebunden.
- engagiert sich zusätzlich in Arbeitsgruppen zur Schulentwicklung, in der Regel in maximal einer pro Semester (mehr nur nach Absprache mit AL und AK).
- führt zu Beginn sowie nach dem ersten Semester des Vorbereitungsdienstes jeweils ein Orientierungsgespräch in beiden Fächern über den Stand und die persönliche Ausgestaltung der Ausbildung mit der AL durch.
- meldet sich zur Prüfung.
- reflektiert am Ende der Ausbildung im Sinne eines Feedbacks an die Schule über die gesamte Ausbildungszeit mit AK und Schulleitung.
4. Aufgaben des Ausbildungskoordinators (AK)
Der Ausbildungskoordinator
- berät die Schulleitung zu jedem Schulhalbjahr bei der Bedarfsmeldung ans IQSH, welche Fächer angefordert werden sollen.
- berät die Schulleitung gemeinsam mit dem öPR bei der Auswahl der AL.
- berät die Schulleitung gemeinsam mit der AL vor Beginn der Ausbildung in Bezug auf die Unterrichtsverteilung der LiV und der AL. Diese Planungen werden schriftlich festgehalten, sind als Bestandteile der Unterrichtsverteilung aber kurzfristig veränderbar, wenn organisatorische Zwänge es erfordern.
- berät AL und LiV in Fragen der Ausbildung.
- hospitiert jede LiV in beiden Fächern und hat dabei beratende, nicht aber bewertende Funktion.
- organisiert Informationsveranstaltungen für die LiV (unterstützt durch die erweiterte Schulleitung), möglichst abgestimmt auf die verschiedenen Phasen im Schuljahr), um theoretisches Wissen mit dem Praxisalltag zu verknüpfen und die LiV auf die jeweiligen Aufgaben des Schuljahres vorzubereiten. Themen sind u.a.: Ablauf eines Schuljahres; Lernen am anderen Ort; Pädagogische Konferenzen, Klassenkonferenzen und Fördermaßnahmen; Besprechen und Dokumentieren der Noten für Unterrichtsbeiträge; Noteneintragung, Zeugniskonferenzen und Versetzungsordnung; schriftliches und mündliches Abitur; Besonderheiten der Orientierungsstufe; Besonderheiten der Mittelstufe; Elternabende und Führen von Elterngesprächen.
- organisiert regelmäßige Treffen für die LiV und die Mentoren zum Austausch. In dieser Zeit finden auch die Informationsveranstaltungen statt. Dieser regelmäßige Termin wird zu Beginn eines Halbjahres festgelegt.
- ist bei Bedarf Ansprechpartner bei Problemen der LiV mit den AL und umgekehrt. Ist der AK selbst AL, muss eine weitere Person als Ansprechpartner für Beratung und Vermittlung benannt werden. Diese ist Mitglied der erweiterten Schulleitung oder des Personalrats.
- achtet auf die Einhaltung der vereinbarten Rahmenbedingungen und Qualität der Ausbildung und sucht bei Bedarf das Gespräch mit der Schulleitung sowie ggf. den unmittelbar Beteiligten.
- holt am Ende der Ausbildung im Sinne eines Feedbacks an die Schule eine Reflexion der LiV und AL über die gesamte Ausbildungszeit ein.
5. Aufgaben der Schulleitung
5.1 Die Schulleitung
- berät sich mit dem AK und entscheidet dann, welche Fächerkombinationen und wie viele Ausbildungsplätze an das IQSH gemeldet werden sollen.
- berät sich mit dem AK und entscheidet dann über die Auswahl von AL und bezieht dabei den öPR ein.
- bespricht vor Beginn der Ausbildung mit der AL sowie dem AK den Einsatz der LiV und die Unterrichtsverteilung sowie die Koppelung für Hospitationen und angeleiteten Unterricht, um eine Ausbildung in allen Stufen zu gewährleisten. Die Planungen werden schriftlich festgehalten, können jedoch bei Problemen der Umsetzung nach Absprache verändert werden. Sind Veränderungen notwendig, erläutert die Schulleitung allen Beteiligten die Hintergründe.
- besucht je Fach mindestens einmal je Semester den Unterricht der LiV, möglichst auch während der Ausbildungsberatungen. Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht und in ihrer bewertenden Funktion verschafft sie sich im Laufe der Ausbildungszeit einen umfassenden Eindruck von der Arbeit der LiV.
- achtet auf die Einhaltung der vereinbarten Rahmenbedingungen und Qualität der Ausbildung, führt dazu regelmäßige Gespräche mit den AL und dem AK.
- setzt nach Möglichkeit feste AL über den gesamten Ausbildungszeitraum (außer auf begründeten Änderungswunsch der LiV/AL nach Beratung mit allen Beteiligten und dem AK) ein.
- sucht bei Ausfall einer AL zügig Ersatz, um eine kontinuierliche Ausbildung zu gewährleisten.
- gibt im Rahmen von Hospitationen regelmäßig Rückmeldungen zum Leistungsstand der LiV, und weist dabei auf Stärken und Schwächen hin.
- bewertet die LiV am Ende der Ausbildung in einer dienstlichen Beurteilung.
- nimmt an der Prüfung zum 2. Staatsexamen als Vorsitzende/r oder Mitglied der Prüfungskommission teil.
- reflektiert am Ende der Ausbildung im Sinne eines Feedbacks an die Schule über die gesamte Ausbildungszeit mit dem AK, den LiV und den AL ein.
5.2 Stellvertretende Schulleitung/Stundenplanung
Die stellvertretende Schulleitung
- koppelt mindestens eine Stunde pro Fach pro Woche, damit die AL bei der LiV hospitieren kann.
- legt Besprechungsstunden nach Möglichkeit direkt nach den Hospitationen.
- koppelt den Unterricht der AL mit der LiV in dem Fach, in dem Unterricht unter Anleitung durchgeführt werden soll, vollständig, im anderen Fach mindestens eine Stunde.
- bekommt von der LiV Informationen
- zu Kopplungswünschen,
- zum Raumbedarf und der Raumausstattung,
- zur Terminierung von Unterrichtsbesuchen,
- und zu weiteren, außerplanmäßigen Wünschen
- und plant diese Bedürfnisse im Diskurs mit der LiV ein.
- setzt LiV nur in Ausnahmefällen im Vertretungsunterricht ein und erläutert diese Notwendigkeit ggf. gegenüber dem öPR.
6. Evaluation
Eine Evaluation des Ausbildungskonzeptes findet nach zwei Jahren durch den AK und die Schulleitung statt. Grundlage sind unter anderem die Feedbacks mit den LiV und den AL zu den Themenbereichen Organisation der Ausbildung am GaM, Kommunikation mit der Schulleitung, Behandlung durch und Zusammenarbeit mit der Schulleitung, Haltung des Kollegiums gegenüber der LiV und weitere Aspekte der Ausbildung, die in geeigneter Weise dokumentiert werden.