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Hausordnung

Dieser Hausordnung liegen die Leitideen unseres Schulprogramms zugrunde. Ein erfolgreiches gemeinsames Lernen und Arbeiten setzt Respekt, Toleranz und gegenseitige Unterstützung voraus. Deshalb setzen sich alle aktiv dafür ein, dass folgende selbstverständliche Regeln eingehalten werden und dass die in der Hausordnung festgeschriebenen Werte von uns auch in der Öffentlichkeit, insbesondere auf dem Schulweg, vor dem Schulgelände und bei außerunterrichtlichen Aktivitäten beachtet werden.

 Wir vermeiden unnötige Störungen.

Während des Unterrichts, aber auch in den Pausen vermeiden wir unnötigen Lärm. Zum Beginn der Unterrichtsstunden werden die Klassentüren geschlossen. Wir respektieren, dass alle, auch Lehrkräfte, ihre Pausen zur Erholung brauchen.

 Wir verhalten uns umweltbewusst.

Wir verschmutzen die Schule weder durch Liegenlassen von Abfall noch durch Beschmieren oder Bekritzeln. Wir beteiligen uns aktiv am Reinigungsdienst in unserer Klasse und unterstützen den Ordnungsdienst für Forum, Fachräume und Hof durch Müllvermeidung. Die Schule soll nach Unterrichtsschluss nicht unnötig verschmutzt sein.

 Wir verhalten uns friedlich.

In keiner Situation wenden wir körperliche oder geistige Gewalt gegen andere an, sondern nutzen die Mittel der Streitschlichtung, die wir gelernt haben. Wir vermeiden auch Gewalt gegen Sachen und respektieren das Eigentum anderer. Wir werfen nicht mit Schneebällen. Gefährliche Gegenstände bringen wir nicht in die Schule. Wir vermeiden Drängeln und Schubsen.

 Wir beugen Suchtverhalten vor.

Wir rauchen nicht, trinken keinen Alkohol und nehmen keine Drogen. Dies gilt für die Unterrichtszeit genauso wie für die Zeit, in der wir an schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Das Rauchverbot gilt auch für den Parkplatz, den Fahrradschuppen, den Sportplatz und das Gelände der benachbarten Berufsschule. Nur die Schulleiterin kann im Einzelfall Ausnahmen vom Rauch- und Alkoholverbot für schulische Veranstaltungen zulassen.

 Wir beachten die Regeln 

…  für einen störungsfreien Alltag:

1. Räder und motorisierte Zweiräder werden nur in den jeweils dafür vorgesehenen Stellplätzen geparkt.

2. Pünktlich zu Stundenbeginn sind alle im Klassenraum an ihren Plätzen.

3. Wenn zehn Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse ist, meldet dies die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher im Geschäftszimmer oder beim stellv. Schulleiter.

4. Vor 7:40 Uhr und nach Unterrichtsschluss halten sich Schülerinnen und Schüler nicht ohne besondere Erlaubnis einer Lehrkraft in den Klassenräumen, Fluren und Treppenhäusern auf.

5. Bei Klassen- und Fachraumwechsel darf der neue Raum, somit auch die Sporthalle, erst am Ende der großen Pausen nach dem Vorklingeln aufgesucht werden. 

6. Toilettenräume sind keine Aufenthaltsräume und werden sauber hinterlassen.

7. Das Ballspielen ist nur in den großen Pausen auf dem Schulhof erlaubt.

8. Verlustanzeigen werden an den Hausmeister gerichtet und/oder im Geschäftszimmer gemeldet; Fundsachen müssen beim Hausmeister und gefundene Wertsachen im Geschäftszimmer abgegeben werden.

9. Lerngruppen und Kurse, die im Stammraum einer anderen Klasse unterrichtet werden, verhalten sich besonders rücksichtsvoll; sie fertigen für diese Stunden einen verbindlichen Sitzplan an, der im Klassenraum verbleibt.

10.   Mobiliar wird nicht aus den Unterrichtsräumen entfernt; Stühle werden nach Unterrichtsschluss auf die Tische gestellt.

…  für die Nutzung von elektronischen Geräten:

11.   Handys und sonstige elektronische Geräte sind im Gebäude und auf dem Schulgelände ausgeschaltet. 

Ausnahme 1: Die Fachlehrkraft erlaubt die unterrichtliche Nutzung! Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler dürfen darüber hinaus eigenverantwortlich die Geräte zu unterrichtsbezogenen Zwecken in den Freistunden in den dafür ausgewiesenen Bereichen nutzen (s. schwarzes Brett und Homepage). 

Ausnahme 2: Dringende Telefonate dürfen nur im Geschäftszimmer oder außerhalb der Öffnungszeiten des Geschäftszimmers unmittelbar nach Erlaubnis einer Lehrkraft mit einem Mobiltelefon geführt werden. a)

Ausnahme 3: Das Musikhören ist in den Freistunden und der Mittagspause über Kopfhörer erlaubt, vorausgesetzt das musikabspielende Gerät ist nicht sichtbar und die Schülerinnen und Schüler bleiben weiterhin ansprechbar.

Ergänzung 1: Die Mitnahme der elektronischen Geräte erfolgt auf eigenes Risiko. Die Schule haftet nicht im Falle von Beschädigung oder Verlust.

Ergänzung 2: Das Fotografieren bzw. Filmen von Personen oder Aufnehmen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes im Schulalltag sind Straftaten gemäß Strafgesetzbuch. Dies berechtigt die Schule das benutzte elektronische Gerät zu Beweissicherungszwecken einzubehalten. Im Einzelfall können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

Sanktionen: Bei Verstößen gegen diese Regeln werden die Geräte entsprechend § 25 SchulG in Verwahrung genommen und beim Schulleiter deponiert. Dort müssen sie persönlich abgeholt werden. Im Wiederholungsfall kann eine Mitteilung an die Eltern erfolgen und/oder können weitere Maßnahmen ergriffen werden.

…  für den Aufenthalt:

12.   Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände vor Unterrichtende grundsätzlich nicht verlassen.

Ausnahme 1: In begründeten Einzelfällen (z. B. Arztbesuch) dürfen Schülerinnen und Schüler mit Erlaubnis einer Lehrkraft und minderjährige Schülerinnen und Schüler mit dem zusätzlichen Einverständnis einer Erziehungsberechtigten das Schulgelände vor Unterrichtsende verlassen.

Ausnahme 2: Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 dürfen das Schulgelände in der Mittagspause nur mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten (Vordruck im Geschäftszimmer) und mit zusätzlicher Unterschrift der Klassenlehrkraft verlassen. Die schriftliche Erlaubnis müssen die Schülerinnen und Schüler bei sich tragen und auf Verlangen den aufsichtführenden Personen vorzeigen.

Ausnahme 3: Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Schulgelände in Pausen und Freistunden verlassen. b)

13.   Aufenthaltsbereiche in den Pausen sind das Forum und der Pausenhof. In den Pausen dürfen die Aufenthaltsbereiche verlassen werden, um SV-Sprechstunden, Streitschlichtung oder ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.

14.   Der Aufenthalt im Verwaltungstrakt ist nur in dringenden Fällen gestattet.

15.   Schülerinnen und Schüler der Oberstufe steht als zusätzlicher Aufenthaltsbereich bis 11:55 Uhr die Mensa zur Verfügung. In Pausen und Freistunden dürfen sie sich in freien Oberstufenräumen des Oberstufentraktes aufhalten. c)

16.   In den Klassen 5 - 9 ist jeweils eine Schülerin oder ein Schüler der Klasse für den Raumschlüssel verantwortlich, den sie oder er am Beginn des Schuljahres vom Hausmeister erhält und dort am Ende des Schuljahres auch wieder abgibt. Alle anderen unterstützen sie oder ihn bei ihrer oder seiner Aufgabe, den Raum bei Abwesenheit der Klasse verschlossen zu halten. Beim Verlust des Schlüssels trägt die Klassengemeinschaft die Kosten.

 Besondere Regelungen halten wir ein.

Solche Regelungen gibt es für den Sport- und Schwimmunterricht, für den Mensabetrieb, für Fach- und Computerräume, für die Nutzung der Computer, für das Parken auf dem Parkplatz der Schule und für den Alarmfall.Die entsprechenden Regelungen können vor Ort, im Geschäftszimmer  und auf der Homepage der Schule unter „Schulordnung“ eingesehen werden.

Hinweise und Erläuterungen (als Teil des Beschlusses)

a)     Die Regel gilt für alle. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe verlassen zum Telefonieren das Schulgelände.

b)     Siehe auch „Profiloberstufe – Informationen für Schülerinnen und Schüler“ unter „Allgemeine Bestimmungen“ Punkt 11.

c)      Diese Räume werden am schwarzen Brett und auf der Homepage bekannt gegeben.

Die AG Hausordnung trifft sich unter der Leitung des Koordinators für schulfachliche Aufgaben bei Fertigstellung des Schulprogramms, um ggfs. die Hausordnung an die durch das Schulprogramm gegebenen Anforderungen anzupassen.

Bei noch nicht erfolgter Fertigstellung des Schulprogramms ist die Hausordnung unter der Leitung des Koordinators für schulfachliche Aufgaben nach einem Jahr zu evaluieren.

Danach erfolgt die Evaluation im Zwei-Jahres-Rhythmus.   

Die veränderte Hausordnung tritt mit Beginn des ersten Schulhalbjahres 2014/2015 in Kraft.

Bad Schwartau, 19. Mai 2014


Schulleiter                                       Schulelternbeirat                                      Schülervertretung                                   Lehrerkonferenz

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