- Unsere Schule
- Schulordnung
Schulordnung
Dieser Schulordnung liegen die in unserem Schulprogramm formulierten Werte zugrunde. Ein erfolgreiches gemeinsames Lernen und Arbeiten setzt Respekt, Toleranz und gegenseitige Unterstützung voraus. Deshalb setzen wir alle uns aktiv dafür ein, dass folgende Vereinbarungen eingehalten werden und dass die in der Hausordnung festgeschriebenen Regeln von uns auch in der Öffentlichkeit, insbesondere auf dem Schulweg, vor und auf dem Schulgelände und bei außerunterrichtlichen Aktivitäten sowie beim Lernen am anderen Ort beachtet werden.
1. Hausordnung:
Wir verhalten uns rücksichtsvoll.
Wir vermeiden zu jeder Zeit unnötigen Lärm. Wir respektieren, dass alle, auch Lehrkräfte, ihre Pausen zur Erholung brauchen.
Beim Spielen in den Pausen im Freien und im Gebäude sowie im Unterricht verhalten wir uns so, dass niemand gestört oder gefährdet wird.
Wir verhalten uns umweltbewusst.
Wir entsorgen unseren Abfall in die dafür vorgesehenen Wertstoffbehälter. Wir beteiligen uns aktiv am Reinigungsdienst in unserer Klasse und unterstützen den Ordnungsdienst für Foyer, Fachräume und Hof durch Müllvermeidung / -trennung. Wir vermeiden Müll, indem wir Mehrwegbehälter nutzen und Einwegverpackungen nach Möglichkeit umgehen. Die Wertstoffbehälter im Klassenraum leeren wir (Schülerinnen und Schüler) am Ende eines Unterrichtstages selbst und bringen den Inhalt zu den entsprechenden Containern auf dem Schulhof. Bevor wir den Klassen- oder Fachraum verlassen, schalten wir das Licht aus und schließen die Fenster. Die Whiteboard-Flügel werden zugeklappt und der e-Screen ausgeschaltet.
Wir verhalten uns friedlich.
Wir verhalten uns respektvoll gegenüber unseren Mitmenschen, uns selbst und unserer Umwelt. Wir lehnen jede Form von körperlicher, geistiger, verbaler und psychischer Gewalt gegen andere und uns selbst ab. Konflikte versuchen wir friedlich zu lösen und nehmen dazu das vorhandene Unterstützungsangebot (Schulsozialarbeit, Lehrkräfte) in Anspruch. Wir gehen pfleglich und werterhaltend mit unserem, schulischem und dem Eigentum anderer um. Wir werfen nicht mit Schneebällen, weil wir die Gefahren für unsere Mitschülerinnen und Mitschüler kennen. Gefährliche Gegenstände bringen wir nicht in die Schule. Wir verhalten uns umsichtig, wenn wir in Gruppen unterwegs sind und betreten das Schulgebäude und unsere Klassen- und Fachräume z. B. nach den Pausen geordnet.
Wir beugen Suchtverhalten vor.
Wir rauchen nicht, trinken keinen Alkohol und konsumieren keine illegalen Substanzen / Drogen. Dies gilt für die Unterrichtszeit genauso wie für die Zeit, in der wir an schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Die Verbote gelten auch für den Parkplatz, den Sportplatz, das Gelände der benachbarten Berufsschule und auf dem Schulhof. Nur die Schulleitung kann im Einzelfall Ausnahmen vom Rauch- und Alkoholverbot für schulische Veranstaltungen zulassen.
Wir beachten die Regeln
… für einen störungsfreien Alltag:
Räder, motorisierte Zweiräder und PKW werden nur in den jeweils dafür vorgesehenen Stellplätzen geparkt. Wenn keine ausgewiesenen Fahrradwege vorhandenen sind, werden Fahrräder auf dem Schulgelände geschoben.
Wenn zehn Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse ist, meldet die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher dies im Sekretariat oder bei der stellvertretenden Schulleiterin / dem stellvertretenden Schulleiter.
Vor 7:40 Uhr halten sich Schülerinnen und Schüler nicht ohne besondere Erlaubnis einer Lehrkraft in den Klassen- oder Fachräumen, Fluren und Treppenhäusern, sondern ausschließlich im Foyer auf.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9 und 10 dürfen den Innenhof in den großen Pausen als ruhigen Rückzugsort nutzen.
SuS der Oberstufe dürfen sich ab 7.40 Uhr, in den Pausen und Freistunden im zweiten Obergeschoss und im Selbstlernzentrum aufhalten.
Bei Klassen- und Fachraumwechsel darf der neue Raum, somit auch die Sporthalle, erst am Ende der Pausen aufgesucht werden.
Toilettenräume sind keine Aufenthaltsräume und werden sauber hinterlassen.
Das Ballspielen ist nur in den großen Pausen auf den gekennzeichneten Flächen des Schulhofes erlaubt. Dabei verhalten wir uns rücksichtsvoll gegenüber denen, die nicht mitspielen.
Verlustanzeigen werden an den Hausmeister gerichtet und / oder im Sekretariat gemeldet; Fundsachen und gefundene Wertsachen müssen beim Hausmeister / im Sekretariat abgegeben werden.
Lerngruppen und Kurse, die im Stammraum einer anderen Klasse unterrichtet werden, verhalten sich besonders rücksichtsvoll. Beschädigungen und Verschmutzungen werden der Lehrkraft zu Beginn der Stunde gemeldet und dann entsprechend dokumentiert.
Mobiliar wird nicht aus den Unterrichtsräumen, den Differenzierungsräumen, den Lerninseln und dem Selbstlernzentrum entfernt; Stühle werden nach Unterrichtsschluss auf die Tische gestellt.
… für die Nutzung von elektronischen Geräten:
Handys und sonstige elektronische Geräte werden von Schülerinnen und Schülern im Gebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht genutzt.
Über die Nutzung von elektronischen Geräten im Unterricht entscheidet die zuständige Fachlehrkraft nach pädagogischem Ermessen. Grundsätzlich gilt, dass wir im Sinne eines zeitgemäßen Unterrichts offen für einen zweckmäßigen Einsatz digitaler Hilfsmittel sind.
Ausnahme 1: Die Fachlehrkraft erlaubt die unterrichtliche Nutzung. Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler (Jahrgänge 11, 12 und 13) dürfen darüber hinaus jederzeit eigenverantwortlich die Geräte (mit Ausnahme von Handys) zu unterrichtsbezogenen Zwecken im Selbstlernzentrum bzw. im Bereich unmittelbar davor nutzen.
Ausnahme 2: Dringende Telefonate dürfen nur im Sekretariat oder unmittelbar nach Erlaubnis einer Lehrkraft mit einem Handy geführt werden. Das Handy darf in Notfällen, z. B. um bei einem Unfall Hilfe zu holen, oder mit Genehmigung der Schulleitung zu medizinischen Zwecken benutzt werden.
Ausnahme 3: Das Musikhören ist nur in Freistunden über Kopfhörer erlaubt, vorausgesetzt das musikabspielende Gerät ist nicht sichtbar und die Schülerinnen und Schüler bleiben weiterhin ansprechbar (ein-Ohr-bleibt-frei-Regel).
Ergänzung 1: Die Mitnahme der elektronischen Geräte erfolgt auf eigenes Risiko. Die Schule haftet nicht im Falle von Beschädigung oder Verlust. Eine entsprechende Versicherung wird Schülerinnen und Schülern bzw. den Eltern empfohlen.
Ergänzung 2: Das Fotografieren bzw. Filmen von Personen oder Aufnehmen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes im Schulalltag sind Straftaten gemäß Strafgesetzbuch. Gegebenenfalls berechtigt dies die Schule, das benutzte elektronische Gerät zu Beweissicherungszwecken einzubehalten. Im Einzelfall können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.
Sanktionen: Bei Verstößen gegen diese Regeln werden die Geräte nach § 25 SchulG in Verwahrung genommen und bei der Schulleitung deponiert. Dort müssen sie persönlich abgeholt werden. Im Wiederholungsfall kann eine Mitteilung an die Eltern erfolgen und / oder weitere Maßnahmen können ergriffen werden.
… für den Aufenthalt:
Besucherinnen und Besucher / Eltern melden sich bitte zunächst im Sekretariat an. Gastschülerinnen und Gastschüler nehmen nur nach Genehmigung durch die Schulleitung am Unterricht teil.
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände vor Unterrichtende grundsätzlich nicht verlassen.
Ausnahme 1: In begründeten Einzelfällen (z. B. nach Beurlaubung) dürfen Schülerinnen und Schüler mit Erlaubnis einer Lehrkraft und minderjährige Schülerinnen und Schüler mit dem zusätzlichen Einverständnis einer Erziehungsberechtigten / eines Erziehungsberechtigten das Schulgelände vor Unterrichtsende verlassen.
Ausnahme 2: Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 ab Schuljahr dürfen das Schulgelände in Freistunden nur mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten (Vordruck im Sekretariat) verlassen. Die schriftliche Erlaubnis müssen die Schülerinnen und Schüler bei sich tragen (auch digital möglich) und auf Verlangen den aufsichtführenden Personen vorzeigen.
Ausnahme 3: Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Schulgelände in Pausen und Freistunden verlassen.
Grundsätzlich gilt dabei Folgendes:
Wege von Schülerinnen und Schüler in der Mittagspause zur Nahrungsaufnahme außerhalb der Schule – nicht das Essen oder der Einkauf selbst – sind unfallversichert. Versicherungsschutz besteht auf zeitlich und entfernungsmäßig angemessenen Wegen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schule das Verlassen des Schulgeländes ausdrücklich gestattet, stillschweigend duldet oder strikt verboten hat. Das Essen oder der Einkauf muss durch alsbaldigen Verzehr der Nahrungsmittel dazu bestimmt sein, die Lern- und Konzentrationsfähigkeit der Schülerin oder des Schülers zu erhalten. Es spielt keine Rolle, ob ein Mittagessen in der Schule angeboten wird oder nicht. Jeder Schülerin und jedem Schüler steht es frei, das Essen an einem persönlich „angenehmen“ Ort einzunehmen.
Das Besorgen von Nahrungsmitteln vor oder nach dem Unterricht gilt als Vor- bzw. Nachbereitungshandlung und ist daher unversichert.
Auch der Kauf von Süßigkeiten ist dem privaten Lebensbereich zuzurechnen und daher unversichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kauf auf dem Schulgelände oder außerhalb erfolgt. (aus: Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert in der Schule, Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2016, S. 13)
Aufenthaltsbereiche in den Pausen für die Orientierungsstufe I sind das Foyer und der Pausenhof. Die Klassen 7 bis einschließlich 10 dürfen sich vor der Lernwerkstatt, im Foyer und auf dem Pausenhof aufhalten. In den Pausen dürfen die Aufenthaltsbereiche verlassen werden, um SV-Sprechstunden oder ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.
Der Aufenthalt im Verwaltungstrakt (Flur vor dem Sekretariat) ist nur dann gestattet, wenn es unaufschiebbare Gesprächswünsche mit Lehrkräften gibt oder etwas mit dem Sekretariat zu regeln ist. Der Flur auf der Verwaltungsseite des Gebäudes direkt am Innenhof ist den Lehrkräften vorbehalten. Schülerinnen und Schüler nutzen diesen Gang nicht. Gleiches gilt für den Bereich vor dem Lehrerzimmer in der Verlängerung des Musik- und Kunsttraktes. Der für Schülerinnen und Schüler zugängliche Bereich endet an der Tür zum südöstlichen Treppenhaus.
Besondere Regelungen halten wir ein.
Solche Regelungen gibt es für den Sport- und Schwimmunterricht, für den Mensabetrieb, für Fach- und Computerräume, für die Nutzung der digitalen Endgeräte, für das Parken auf dem Parkplatz der Schule und für den Alarmfall. Die entsprechenden Regelungen (Nutzungsordnung WLAN, Alarmplan) können vor Ort, im Sekretariat und auf der Homepage der Schule unter „Schulordnung“ eingesehen werden und finden sich hier im Anhang.
Evaluation
Die Evaluation erfolgt im Zwei-Jahres-Rhythmus durch eine entsprechend einzurichtende Arbeitsgruppe aus Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften unter Beteiligung eines Mitglieds der erweiterten Schulleitung.
Die Schulordnung tritt auf Beschluss der Schulkonferenz vom 14. Dezember 2023 am 1. Januar 2024 in Kraft.
Bad Schwartau, 4. November 2023
Überarbeitete Fassung, wie sie hier vorliegt, tritt am 01.08.2024 auf Beschluss der Schulkonferenz vom 11. Juni 2024 in Kraft.